Seit der Revision des Energiegesetzes im Januar 2018 ist es möglich mit einem vertraglichen Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher den eigenproduzierten Solarstrom auch an Ort und Stelle selber zu verbrauchen, anstatt ins Netz einzuspeisen.
Seit der Revision des Energiegesetzes im Januar 2018 ist es möglich mit einem vertraglichen Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher den eigenproduzierten Solarstrom auch an Ort und Stelle selber zu verbrauchen, anstatt ins Netz einzuspeisen.