Dienstleistung rund um die Abrechnung mit und ohne ZEV
Wir helfen Ihnen bei der Messung und Verrechnung der Strombezüge sämtlicher E-Ladestationen und kümmern uns um den Einkauf bzw. die Bezahlung des Stroms beim lokalen Energieversorger. Liegt ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch von Solarstrom vor, können Sie auch den eigenproduzierten Solarstrom zum Laden der Fahrzeuge nutzen.
Die Abrechnung der Ladedienstleistung kann auf zwei Arten erfolgen:
Wir unterstützen Sie bei der Verrechnung sämtlicher Kosten Ihrer Ladelösung und dies herstellerunabhängig.
Im Rahmen eines Sorglospakets bieten wir die Direktverrechnung der Strombezüge inkl. der Übernahme des Inkassorisikos an. Das heisst, die Ladestationsnutzer erhalten die Abrechnung quartalsweise direkt von uns.
Ebenso möglich und mit weniger Kosten verbunden ist die Verrechnung der Ladedienstleistung mittels der Energie- und Wasserkostenabrechnung über die Nebenkosten. Das heisst, wir integrieren die Strombezüge der Ladestationen in die Abrechnung der Wärme und Wasserverbräuche. Sollte ein ZEV vorliegen, kann auch hier der ZEV-Solartarif zur Anwendung kommen.
Dienstleistung rund um die Abrechnung mit und ohne ZEV
Wir helfen Ihnen bei der Messung und Verrechnung der Strombezüge sämtlicher E-Ladestationen und kümmern uns um den Einkauf bzw. die Bezahlung des Stroms beim lokalen Energieversorger. Liegt ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch von Solarstrom vor, können Sie auch den eigenproduzierten Solarstrom zum Laden der Fahrzeuge nutzen.
Die Abrechnung der Ladedienstleistung kann auf zwei Arten erfolgen:
Wir unterstützen Sie bei der Verrechnung sämtlicher Kosten Ihrer Ladelösung und dies herstellerunabhängig.
Im Rahmen eines Sorglospakets bieten wir die Direktverrechnung der Strombezüge inkl. der Übernahme des Inkassorisikos an. Das heisst, die Ladestationsnutzer erhalten die Abrechnung quartalsweise direkt von uns.
Ebenso möglich und mit weniger Kosten verbunden ist die Verrechnung der Ladedienstleistung mittels der Energie- und Wasserkostenabrechnung über die Nebenkosten. Das heisst, wir integrieren die Strombezüge der Ladestationen in die Abrechnung der Wärme und Wasserverbräuche. Sollte ein ZEV vorliegen, kann auch hier der ZEV-Solartarif zur Anwendung kommen.